Allgemeine Geschäftsbedingungen

in der Fassung vom 09.08.2019

§ 1 Allgemeines

Video-Freunde ein Service von ipunkto GmbH, Inhaber Melke Cetin, Kreuzstr. 34, 33602 Bielefeld, (nachfolgend „Video-Freunde“) produziert im Auftrag von Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“) Imagevideos.

Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Video-Freunde sowie Bedingungen, die der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen sind.

Video-Freunde widerspricht jeglicher Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners; dieses auch für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Video-Freunde insofern keine Regelung enthalten.

§ 2 Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Vertragspartner bekommt im Voraus die Möglichkeit genaue Wünsche zu äußern. Diese können sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt werden.

(2) Vor Beginn der Videoaufnahmen erhält der Vertragspartner auf Grundlage der von ihm geäußerten Wünsche einen Drehplan von Video-Freunde vorgelegt, welcher die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben für die Videoaufnahmen definiert.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, nach Erhalt des Drehplans mehr als zwei Wochen vor Beginn der Videoaufnahmen, innerhalb von 3 Werktagen dessen Inhalt zu bestätigen oder seine Änderungswünsche per E-Mail oder per Fax an Video-Freunde zu übersenden. Erhält der Vertragspartner den Drehplan weniger als zwei Wochen vor Beginn der Videoaufnahmen, ist er verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden dessen Inhalt zu bestätigen oder seine Änderungswünsche per E-Mail oder per Fax an Video-Freunde zu übersenden. Bei Änderungswünschen des Vertragspartners, hat der Vertragspartner ab Erhalt des geänderten Drehplans durch Video-Freunde 24 Stunden Zeit, dessen Inhalt zu bestätigen. Im Fall einer nicht fristgemäßen Bestätigung des Drehplans gilt der Produktionsauftrag als vom Vertragspartner bestätigt. Der bestätigte Drehplan gilt als verbindliches Pflichtenheft zwischen den Vertragsparteien und ist vom Vertragspartner per E-Mail oder Fax an Video-Freunde schriftlich zu bestätigen. Der Drehplan bindet den Vertragspartner rechtlich im Verhältnis zu Video-Freunde.

(4) Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt bei Video-Freunde. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich.

(5) Änderungswünsche, die der Vertragspartner nach Erteilung des Auftrags, aber vor Beginn der Videoaufnahmen geltend macht, müssen von Video-Freunde berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Vertragspartner informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Video-Freunde die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den die Video-Freunde zur Ablehnung. In diesem Fall steht Video-Freunde ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die, bis dahin entstandenen Kosten, sind vom Vertragspartner zu übernehmen.

(6) Wünscht der Vertragspartner nach Beginn der Videoaufnahmen Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von Video-Freunde und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

(7) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die für die Filmdreharbeiten benötigten Räumlichkeiten benutzbar sind, insbesondere sauber und störungsfrei zur Verfügung stehen; die an den Filmdreharbeiten mitwirkenden Personen, welche für die Arbeiten entsendet werden (bspw. für Interviews), pünktlich zu Arbeitsbeginn und während des gesamten Drehs auf Abruf zur Verfügung stehen; die Filmdreharbeiten pünktlich beginnen und störungsfrei verlaufen können; sämtliche Mitwirkungshandlungen unternommen werden, die einen reibungsfreien Ablauf der Filmdreharbeiten gewährleisten, insbesondere die Bereitstellung von Stromquellen etc. Wenn der Vertragspartner bezüglich der Filmdreharbeiten gegen mit dem Produktionsunternehmen Vereinbarungen oder gegen seine diesbezüglichen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus dem Drehplan, verstößt, ist Video-Freunde berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

(8) Das Produkt gilt als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des fertiggestellten Produktes durch Video-Freunde (auf einem geeigneten Datenträger oder via Online-Übersendung) Mängel schriftlich rügt. Eine entsprechende Rüge hat zu Händen von Video-Freunde zu erfolgen. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Ein Mangel, der durch Video-Freunde verschuldet wurde, muss dabei so qualifiziert gerügt werden, dass eine Nachbesserung in max. 2 Korrekturschleifen aufgrund der Rüge möglich ist. Für jede weitere Korrekturschleife sowie für jede Korrekturschleife aufgrund von Mängeln, die Video-Freunde nicht zu verschulden hat, werden von Video-Freunde gegenüber dem Vertragspartner für den daraus entstehenden Mehraufwand Kosten in Höhe von 140,- Euro pro Stunde und Produktionsmitarbeiter veranschlagt.

(9) Falls der Drehtermin aufgrund triftiger Gründe verschoben werden muss, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dies mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Drehtermin bekannt zu geben. Der Folgetermin muss innerhalb von 2 Monaten nach dem ursprünglichen Termin erfolgen. Der Auftragnehmer ist in keinem Fall dazu verpflichtet, die bis dahin erhaltene Gage zurückzuzahlen.

(10) Video-Freunde setzt anhand der inhaltlichen Planung eine ungefähre Drehdauer fest. Wird diese Drehdauer durch den Kunden um mehr als 30 Minuten hinausgezögert, so fällt pro angefangene Stunde eine zusätzliche Gebühr von 100 € für den Dreh an.


§ 3 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Video-Freunde auch andere Produktionsunternehmen mit der Produktion des Imagevideos beauftragt. Der Vertragspartner wird hierdurch nicht zum Vertragspartner des Produktionsunternehmens.

 

(2) Das Produktionsunternehmen ist beauftragt und berechtigt, in Zusammenhang mit der hier vereinbarten Produktion erforderliche Erklärungen von Video-Freunde abzugeben und erforderliche Erklärungen des Vertragspartners auch mit Wirkung für diesen entgegenzunehmen.

§ 4 Abrechnung und Stornierung

(1) Nach Auftragsbestätigung stellt Video-Freunde vor Auftragsbeginn eine vollständige Rechnung an den Vertragspartner, welche sofort zur Zahlung fällig wird. Nach Geldeingang erfolgt die Abstimmung mit Drehplan und die Produktion.

(2) Kann Video-Freunde innerhalb einer Woche vor Beginn der Videoaufnahmen noch keinen Zahlungseingang verzeichnen, behält sich Video-Freunde das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. Diese Stornierung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht.

(3) Eine Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartner ist im Sinne einer ausgeglichenen Risikoverteilung nicht möglich.

(4) Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung setzt sich aus monatlichen Beiträgen oder einer leistungsbezogenen Vergütung zusammen.


§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Vertragspartner räumt Video-Freunde ein Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichkeit, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Senderecht und Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger des erstellten Imagevideos exklusiv sowie zeitlich und örtlich unbegrenzt ein. Der Vertragspartner erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass Video-Freunde unentgeltlich berechtigt ist, das im Auftrag des Vertragspartners erstellte Produkt und das dazugehörige Produktionsmaterial auch für eigene werbliche Zwecke und Angebote in elektronischen Medien ohne Beschränkung auf das technische Übermittlungsverfahren zu nutzen und hierzu zu bearbeiten, auf Datenträgern und ohne zeitliche und räumliche Beschränkung online zu speichern, vorzuführen und / oder zu vervielfältigen.

(2) Der Vertragspartner erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass Video-Freunde das im Auftrag des Vertragspartners erstellte Produkt und das dazugehörige Produktionsmaterial sämtlichen gemäß § 3 an der Produktion beteiligten Produktionsunternehmen zu Präsentationszwecken sowie der Bearbeitung, Speicherung auf Datenträgern, Online-Speicherung, Vorführung und Vervielfältigung zu Präsentationszwecken unentgeltlich zur Verfügung stellt.


§ 6 Haftung

(1) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Video-Freunde und deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Anderenfalls ist die Haftung der Genannten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der leicht fahrlässigeren Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt einer im Falle grob fahrlässigeren Pflichtverletzung. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Personenschäden, aus der Übernahme einer Garantie, sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Ein Haftungsanspruch für Mängel am Produkt muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe des Produkts angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die dieses Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für nicht geregelte, aber regelungsbedürftige Tatbestände und Vertragslücken.

(4) Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bielefeld.